GASTAUFNAHME- UND VERMITTLUNGSBEDINGUNGEN
Sehr geehrter Gast,
wir freuen uns über Ihr Interesse an der Buchung einer Unterkunft bei einem Gastgeber in Papenburg. Im Falle des Zustandekommens eines Gastaufnahmevertrages werden der Gastgeber und die Papenburg Marketing GmbH –
nachstehend "PMG" abgekürzt - ihre ganze Kraft und Erfahrung einsetzen, um Ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Hierzu tragen auch klare rechtliche Vereinbarungen über Ihre Rechte und Pflichten als Gast
und die Rechte und Pflichten Ihres Gastgebers bei, die mit Ihnen in Form der nachfolgenden Gastaufnahmebedingungen getroffen werden sollen. Diese Gastaufnahmebedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im
Buchungsfall zwischen Ihnen und Ihrem Gastgeber zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrages. Bitte lesen Sie diese Gastaufnahmebedingungen daher vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.
1. STELLUNG DER PMG; GELTUNGSBEREICH DIESER VERTRAGSBEDINGUNGEN
Stellung der PMG; Geltungsbereich dieser Vertragsbedingungen
1.1 Die PMG ist Betreiberin der jeweiligen Internetauftritte bzw. Herausgeberin
entsprechender Gastgeberverzeichnisse, Kataloge, Flyer oder
sonstiger Printmedien und Onlineauftritte, soweit sie dort als Herausgeberin/
Betreiberin ausdrücklich bezeichnet ist.
1.2 Soweit die PMG Leistungen der Gastgeber (Unterkunft, Verpflegung
und eigene Nebenleistungen des Gastgebers) vermittelt, die keinen
erheblichen Anteil am Gesamtwert der Leistungen des Gastgebers
ausmachen und weder ein wesentliches Merkmal der Leistungszusammenstellung
des Gastgebers oder der PMG selbst darstellen noch als
solches beworben werden, hat die PMG lediglich die Stellung eines
Reisevermittlers.
1.3 Die PMG hat als Vermittler die Stellung eines Anbieters verbundener
Reiseleistungen, soweit nach den gesetzlichen Vorschriften des § 651w
BGB die Voraussetzungen für ein Angebot verbundener Reiseleistungen
der PMG vorliegen.
1.4 Unbeschadet der Verpflichtungen der PMG als Anbieter verbundener
Reiseleistungen (insbesondere Übergabe des gesetzlich vorgesehenen
Informationsblatts und Durchführung der Kundengeldabsicherung im
Falle einer Inkassotätigkeit der PMG) und der rechtlichen Folgen bei
Nichterfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtungen ist die PMG im Falle
des Vorliegens der Voraussetzungen nach Ziff. 1.2 oder 1.3 weder Reiseveranstalter
noch Vertragspartner des im Buchungsfalle zu Stande kommenden
Gastaufnahmevertrages. Sie haftet daher nicht für die Angaben
des Gastgebers zu Preisen und Leistungen, für die Leistungserbringung
selbst sowie für Leistungsmängel.
1.5 Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten, soweit wirksam vereinbart,
für Gastaufnahmeverträge, bei denen Buchungsgrundlagen die
von der PMG herausgegebenen Gastgeberverzeichnisse, Kataloge oder
Unterkunftsangebote in Internetauftritten sind.
1.6 Den Gastgebern bleibt es vorbehalten, mit dem Gast andere als die
vorliegenden Gastaufnahmebedingungen zu vereinbaren oder ergänzende
oder abweichende Vereinbarungen zu den vorliegenden Gastaufnahmebedingungen
zu treffen.
2. VERTRAGSSCHLUSS
2.1 Für alle Buchungsarten gilt:
a) Grundlage des Angebots des Gastgebers und der Buchung des Gastes
sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen
in der Buchungsgrundlage (z.B. Klassifizierungserläuterungen)
soweit diese dem Gast bei der Buchung vorliegen.
b) Entsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen wird der Gast darauf
hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs.
2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Gastaufnahmeverträgen, die im Fernabsatz
(Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst
versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien)
abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich
die gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von
Mietleistungen (§ 537 BGB) gelten (siehe hierzu auch Ziff. 7 dieser
Gastaufnahmebedingungen). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn
der Gastaufnahmevertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen
worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der
Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung von Ihnen als
Verbraucher geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht
ebenfalls nicht.
c) Bei der Buchung durch Vereine, Verbände, Firmen, Behörden und Institutionen
ist Vertragspartner des Gastaufnahmevertrages und Zahlungspflichtiger
ausschließlich diese, nicht der einzelne Gast, soweit diese die
Buchung nicht ausdrücklich als rechtsgeschäftliche Vertreter namens
und in Vollmacht des Gastes vornehmen.
2.2 Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail
oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des
Gastaufnahmevertrages verbindlich an.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Gastgebers
(Buchungsbestätigung) beim Gast zustande. Sie bedarf keiner
Form, so dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den
Gast und den Gastgeber rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird der
Gastgeber dem Gast bei mündlich oder telefonisch erfolgten Buchungsbestätigungen
zusätzlich eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung
übermitteln. Mündliche oder telefonische Buchungen durch
den Gast führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer
Bestätigung durch den Gastgeber jedoch auch dann zum verbindlichen
Vertragsabschluss, wenn dem Gast die entsprechende schriftliche
zusätzliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung nicht zugeht.
c)Unterbreitet der Gastgeber dem Gast auf dessen Wunsch hin ein
spezielles Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden
Regelungen, ein verbindliches Vertragsangebot des Gastgebers an den
Gast, soweit es sich hierbei nicht um eine unverbindliche Auskunft über
verfügbare Unterkünfte und Preise handelt. In diesen Fällen kommt der
Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung durch den
Gastgeber bedarf, zu Stande, wenn der Gast dieses Angebot innerhalb einer
im Angebot gegebenenfalls genannten Frist ohne Einschränkungen,
Änderungen oder Erweiterungen durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung,
Restzahlung oder Inanspruchnahme der Unterkunft annimmt.
2.3 Bei Buchungen, die im Internet erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss:
a) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig
buchen" bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages
verbindlich an. Dem Gast wird der Eingang seiner Buchung
unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
b) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons
"zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Gastes auf
das Zustandekommen eines Gastaufnahmevertrages entsprechend seiner
Buchungsangaben. Der Gastgeber ist vielmehr frei in seiner Entscheidung,
das Vertragsangebot des Gastes anzunehmen oder nicht.
c) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung beim
Gast zu Stande.
d) Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Vornahme der Buchung
des Gastes durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen"
durch entsprechende Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm
(Buchung in Echtzeit), so kommt der Gastaufnahmevertrag mit
Zugang und Darstellung dieser Buchungsbestätigung beim Gast zu Stande.
In diesem Fall wird dem Gast die Möglichkeit zur Speicherung und
zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit
des Gastaufnahmevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der
Gast diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck nutzt.
Im Regelfall erhält der Gast zusätzlich eine Ausfertigung der Buchungsbestätigung
per E-Mail, E-Mail-Anhang, Post oder Fax übermittelt. Der
Zugang einer solchen zusätzlich übermittelten Buchungsbestätigung ist
jedoch nicht Voraussetzung für die Rechtsverbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages.
3. RESERVIERUNGEN
3.1 Unverbindliche Reservierungen, die zum kostenlosen Rücktritt berechtigen,
sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit
dem Gastgeber möglich.
3.2 Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast
bis zum vereinbarten Zeitpunkt dem Gastgeber Mitteilung zu machen,
falls die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll.
Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht
des Gastgebers. Erfolgt die Mitteilung so gilt wird
die Buchung unabhängig einer vom Gastgeber etwa noch erfolgenden
Buchungsbestätigung verbindlich.
4. PREISE UND LEISTUNGEN
4.1 Die in der Buchungsgrundlage (Gastgeberverzeichnis, Angebot des
Gastgebers, Internet) angegebenen Preise sind Endpreise und schließen
die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich
der Nebenkosten nichts anders angegeben ist. Gesondert anfallen
und ausgewiesen sein können Kurbeitrag/Kurtaxe sowie Entgelte für
verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser,
Kaminholz) und für Wahl- und Zusatzleistungen, die erst vor Ort gebucht
oder in Anspruch genommen werden.
4.2 Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich
aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung, den Angaben zur
Unterkunft und den Leistungen des Gastgebers in der Buchungsgrundlage
sowie aus etwa ergänzend mit Ihnen ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen.
5. ZAHLUNG
5.1 Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der
zwischen dem Gast und dem Gastgeber getroffenen und in der Buchungsbestätigung
vermerkten Vereinbarung. Ist eine besondere Vereinbarung
nicht getroffen worden, so ist der gesamte Unterkunftspreis
einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen zum
Aufenthaltsende zahlungsfällig und an den Gastgeber zu bezahlen.
5.2 Bei Buchungen, die kürzer als sieben Werktage vor Belegungsbeginn
erfolgen, ist die Anzahlung an den Gastgeber bei der Ankunft, die Restzahlung
beim Aufenthaltsende zu entrichten.
5.3 Der Gastgeber kann nach Vertragsabschluss eine Anzahlung von bis
zu 20% des Gesamtpreises der Unterkunftsleistungen und gebuchter
Zusatzleistungen verlangen, soweit im Einzelfall zur Höhe der Anzahlung
nichts anderes vereinbart ist.
5.4 Der Gastgeber kann bei Aufenthalten von mehr als 1 Woche nach
deren Ablauf die Vergütung für zurückliegende Aufenthaltstage sowie
für Zusatzleistungen (z.B. im Unterkunftspreis nicht enthaltene Verpflegungsleistungen,
Entnahmen aus der Minibar) abrechnen und zahlungsfällig
stellen.
5.5 Zahlungen in Fremdwährungen sind nicht möglich. Kreditkartenzahlungen
sind nur möglich, wenn dies vereinbart oder vom Gastgeber allgemein
durch Aushang angeboten wird. Zahlungen am Aufenthaltsende
sind nicht durch Überweisung möglich.
5.6 Erfolgt durch den Gast eine vereinbarte Anzahlung trotz einer Mahnung
des Gastgebers mit angemessener Fristsetzung nicht oder nicht
vollständig innerhalb der angegebenen Frist, so ist der Gastgeber,
soweit er selbst zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und
in der Lage ist und soweit kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht
des Gastes besteht, berechtigt, vom Vertrag mit dem
Gast zurückzutreten und von ihm Rücktrittskosten gemäß Ziff. 7 dieser
Bedingungen zu.
6. AN- UND ABREISE
6.1 Die Anreise des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere
Vereinbarung spätestens bis 18:00 Uhr zu erfolgen.
6.2 Für spätere Anreisen gilt:
a) Der Gast ist verpflichtet dem Gastgeber spätestens bis 18:00 Uhr oder
zum vereinbarten Anreisezeitpunkt Mitteilung zu machen, falls er verspätet
anreist oder die gebuchte Unterkunft bei mehrtägigen Aufenthalten
erst an einem Folgetag beziehen will.
b) Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, ist der Gastgeber berechtigt,
die Unterkunft anderweitig zu belegen. Für die Zeit der Nichtbelegung
gelten die Bestimmungen über den Rücktritt bzw. die Nichtanreise
des Gastes in diesen Gastaufnahmebedingungen entsprechend.
c) Für Belegungszeiten, in denen der Gast aufgrund verspäteter Anreise
die Unterkunft nicht in Anspruch nimmt, gelten die Bestimmungen über
den Rücktritt bzw. die Nichtanreise des Gastes in diesen Gastaufnahmebedingungen
entsprechend. Der Gast hat für solche Belegungszeiten
keine Zahlungen an den Gastgeber zu leisten, wenn der Gastgeber vertraglich
oder gesetzlich für die Gründe der späteren Ankunft bzw. der
Nichtbelegung einzustehen hat.
d) Die Freimachung der Unterkunft des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt,
ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 12:00 Uhr des Abreisetages
zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft
kann der Gastgeber eine entsprechende Mehrvergütung verlangen. Die
Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Gastgeber
vorbehalten. Ein Anspruch der Nutzungen der Einrichtungen des Unterkunftsbetriebs
des Gastgebers nach 12:00 Uhr des Abreisetages besteht
nur im Falle eines diesbezüglichen allgemeinen Hinweis des Gastgebers
oder einer mit dieser im Einzelfall getroffenen Vereinbarung.
7. RÜCKTRITT UND NICHTANREISE
7.1 Im Falle eines Rücktritts oder der Nichtanreise des Gastes bleibt der
Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises
einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen,
bestehen. Dies gilt nicht, soweit dem Gast vom Gastgeber
im Einzelfall ein kostenloses Rücktrittsrecht eingeräumt wurde und dem
Gastgeber die Erklärung des Gastes über die Ausübung dieses kostenlosen
Rücktrittsrechts, die keiner bestimmten Form bedarf, fristgerecht
zugeht.
7.2 Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes,
ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter
Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft
(z.B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung
der Unterkunft zu bemühen.
7.3 Soweit dem Gastgeber für den vom Gast gebuchten Zeitraum eine
anderweitige Belegung möglich ist, wird er sich auf seinen Anspruch
nach Ziff. 7.1 die Einnahmen aus einer solchen anderweitigen Belegung,
soweit eine solche nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen
lassen.
7.4 Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für
die Bemessung ersparter Aufwendungen, ist der Gast verpflichtet, unter
Berücksichtigung gegebenenfalls nach Ziff. 7.3 anzurechnender Beträge
an den Gastgeber die folgenden Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen
auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller
Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung von Kurbeiträgen:
Bei Ferienwohnungen/Unterkünften
ohne Verpflegung 90%
Bei Übernachtung/Frühstück 80%
Bei Halbpension 70%
Bei Vollpension 60%
7.5 Es bleibt dem Gast ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen,
dass die ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als
die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige
Verwendung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen
stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Gast nur
verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.
7.6 Dem Gast wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung
dringend empfohlen.
7.7 Die Rücktrittserklärung ist bei allen Buchungen direkt an den Gastgeber
zu richten und sollte im Interesse des Gastes in Textform erfolgen.
8. PFLICHTEN DES GASTES; KÜNDIGUNG DURCH DEN GAST;
KÜNDIGUNG DURCH DEN GASTGEBER; MITNAHME VON TIEREN
8.1 Der Gast ist verpflichtet, eine Hausordnung oder Hofordnung, die ihm
bekannt gegeben wurde oder für die aufgrund entsprechender Hinweise
eine zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme bestand, zu beachten.
8.2 Der Gast ist verpflichtet, dem Gastgeber auftretende Mängel und Störungen
unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt
diese Mängelanzeige des Gastes schuldhaft, können Ansprüche des
Gastes an den Gastgeber ganz oder teilweise entfallen.
8.3 Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen
kündigen. Der Gast hat dem Gastgeber zuvor im Rahmen der Mängelanzeige
eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn,
dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert wird oder die
sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Gastgeber erkennbares
Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder dem Gast aus solchen
Gründen die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.
8.4 Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft
ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zulässig,
wenn der Gastgeber in der Ausschreibung diese Möglichkeit vorsieht.
Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen
Angaben über Art und Größe verpflichtet. Verstöße hiergegen können
den Gastgeber zu außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrag
berechtigen.
8.5 Der Gastgeber kann den Gastaufnahmevertrag ohne Einhaltung
einer Frist kündigen, wenn der Gast ungeachtet einer Abmahnung des
Gastgebers den Betrieb des Gastgebers, bzw. die Durchführung des
Aufenthalts nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig
verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt
ist. Kündigt der Gastgeber Reiseveranstalter, so gelten für den Zahlungsanspruch
des Gastgebers die Bestimmungen in Ziffer 7. entsprechend.
9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
9.1 Die Haftung des Gastgebers aus dem Gastaufnahmevertrag nach
§ 536a BGB für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist ausgeschlossen, soweit sie
nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des
Gastgebers oder eines der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
des Gastgebers beruht.
9.2 Die eventuelle Gastwirtshaftung des Gastgebers für eingebrachte
Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.
9.3 Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang
mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast erkennbar
als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Eintrittskarten,
Karten für Beförderungsleistungen, Sportveranstaltungen,
Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen,
die vom Gastgeber bereits zusammen mit der Buchung der
Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung bzw. der
Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet
sind.
10. ALTERNATIVE STREITBEILEGUNG; RECHTSWAHL UND
GERICHTSSTAND
10.1 Der Gastgeber weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung
darauf hin, dass er derzeit nicht an einer freiwilligen
Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern die Teilnahme an einer
Einrichtung zur Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser
Gastaufnahmebedingungen für den Gastgeber verpflichtend würde, wird
der Gast hierüber in geeigneter Form informiert. Für alle Gastaufnahmeverträge,
die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden,
wird auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform HYPERLINK
"http://ec.europa.eu/consumers/odr/"http://ec.europa.eu/consumers/
odr/ hingewiesen.
10.2 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gastgeber und dem Gast
findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt
für das sonstige Rechtsverhältnis.
10.3 Der Gast kann den Gastgeber nur an dessen Sitz verklagen.
10.4 Für Klagen des Gastgebers gegen den Gast ist dessen Wohnsitz
maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, die Kaufleute, juristische Personen
des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren
Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben,
oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand
der Sitz des Gastgebers vereinbart.
10.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit
auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen
Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar
sind.
© Urheberrechtlich geschützt; Noll & Hütten Rechtsanwälte, Stuttgart |
München, 2017 – 2018
Reiseveranstalter ist:
PAPENBURG MARKETING GMBH
Ölmühlenweg 21
(Tourist-Information im Papenburger Zeitspeicher)
26871 Papenburg
T 0049 (0) 4961 8396 0
F 0049 (0) 4961 8396 96
@ info@papenburg-marketing.de
Geschäftsführer: Kai-Olaf Nehe
Umsatzsteuernummer-IdNr.: DE 233 077 495
Handelsregister: HRB 122032, Amtsgericht Osnabrück
Sitz der Gesellschaft: Papenburg